Die Kanzleigründung erfolgte 1946 durch Rechtsvorgänger RA KH Schmoll
Nach Übernahme und Fortführung durch RA Martin Korbus ab Februar 1987 betreut die Kanzlei ihre Mandanten mit großem Engagement.
Die Kanzlei bearbeitet vorrangig zivilrechtlich ausgerichtete Rechtsgebiete.
Die Betreuung und Beratung sowohl mittelständischer Unternehmen, als auch der Privatklientel, umfasst die Vertragsgestaltung und die erfolgsorientierte Durchsetzung von Forderungen und Ansprüchen im Wege der gerichtlichen Prozessführung.